Praktika

Praktikumsbeauftragter M.A. Politikwissenschaft

Sophie Suda

Lehrstuhl für Vergleichende Regierungslehre

Praktikumsberatung Politikwissenschaft
Ernst-Lohmeyer-Platz 3, R.3.41
Tel.: +49 (0)3834 420 3154
sophie.suda (at) uni-greifswald (dot) de

Im Rahmen des Moduls „Politikwissenschaftliche Berufs- und Forschungspraxis“ sind im Gesamtumfang von 300 Stunden bzw. 10 LP praktische Studienleistungen zu leisten. Diese können in Form von Praktika, Forschungspraktika an einer wissenschaftlichen Einrichtung, Fachkursen („Summer Schools“) oder Sprachkursen absolviert werden. Eine Kombination dieser Möglichkeiten ist zulässig. Die Leistungen können in maximal vier Teilen erbracht werden.

Praktika, Forschungspraktika, Fachkurse, Sprachkurse

Praktika, Forschungspraktika an einer wissenschaftlichen Einrichtung und Fachkurse müssen politikwissenschaftlichen Bezug haben. Sprachkurse müssen so gewählt werden, dass sie Studien- und Forschungsarbeiten oder die Arbeit in einem politikwissenschaftlichen Berufsfeld direkt oder indirekt unterstützen. Sollten Sie eine Praktikumsstelle in Aussicht haben, von der Sie nicht sicher sind, ob sie politikwissenschaftlich relevant sein könnte, wenden Sie sich bitte an Ihren Praktikumsbeauftragten. Bei ihm erhalten Sie auch alle weiteren Informationen rund um das Praktikum. Aktuelle Praktikumsausschreibungen finden Sie neben dem Büro 3.04 in der Baderstraße 6/7 (3. OG)

Richtlinien zur Anerkennung von Praktika

Die erbrachten Leistungen sind entsprechend der gewählten Kombination durch eine unbenotete Bescheinigung der jeweiligen Praktikumsstelle bzw. durch eine Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Fach- oder Sprachkurs nachzuweisen (Anlage C). Bei einem Praktikum oder Forschungspraktikum ist die Bescheinigung durch einen Bericht des Studierenden von fünf Seiten zu ergänzen. Zusätzlich ist Anlage D (mit persönlichen Angaben) einzureichen. Erst dann kann die Bescheinigung ausgestellt werden.

M.A.-Studierende müssen die von ihnen erbrachten praktischen Leistungen bis spätestens zum Ende des dritten Fachsemesters beim Zentralen Prüfungsamt einreichen.

Die Unterlagen können im Sekretariat abgegeben werden. Die ausgestellten Bescheinigungen können dort auch abgeholt werden, damit Sie nicht extra einen Sprechstundentermin mit dem Praktikumsbeauftragten vereinbaren müssen.  Bitte die Unterlagen im Original daher mit mindestens drei Wochen Vorlauf im Sekretariat einreichen, ansonsten kann die Bearbeitung nicht garantiert werden!