Praktika

Praktikumsbeauftragte B.A. Politikwissenschaft

N.N.

Die Praktikumsberatung übernimmt vorübergehend

Stefan Ewert

Ernst-Lohmeyer-Platz 3
Raum 3.39
Tel.: +49 3834 420 3171

 

 

 

Warum ein Praktikum?

Praktika bieten Gelegenheit, die Kenntnisse Ihres Studiums anzuwenden, Ihre Fähigkeiten weiter zu trainieren und zu überprüfen, ob Berufsvorstellungen, die Sie bisher hatten, der Realität entsprechen oder Sie sich nicht vielleicht doch umorientieren möchten. Praktika sind ein Feld des Übens, Ausprobierens und Trainierens.

Praktika finden Studierende der Politikwissenschaft in wissenschaftlichen Einrichtungen, Parlamenten, Fraktionen, Regierungen, Kommunalverwaltungen, internationalen Organisationen, NGOs, Unternehmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit und in Fachredaktionen von Zeitungen oder Verlagen. Außerdem finden sich Möglichkeiten für Praktika in Parteien, politischen Stiftungen, Gewerkschaften und Verbänden. Beschäftigungsmöglichkeiten bietet auch zunehmend die Privatwirtschaft, etwa in PR-Agenturen oder in Unternehmen der Markt- und Meinungsforschung sowie der Politikberatung.

Zwei Dinge sollten Sie bei der Wahl einer Praktikumsstelle beachten: Entspricht die Stelle meinen späteren Berufsvorstellungen? Und: Hat die Stelle einen Bezug zu meinem Studium der Politikwissenschaft?

Wichtig für uns ist insbesondere der letzte Punkt: Wir können nur Praktika anerkennen, die auch einen Bezug zum Politikstudium haben. Sollten Sie eine Praktikumsstelle in Aussicht haben, von der Sie nicht sicher sind, ob sie politikwissenschaftlich relevant sein könnte, wenden Sie sich bitte an Ihre Praktikumsbeauftragte. Bei dieser erhalten Sie auch alle weiteren Informationen rund ums Praktikum.

Richtlinien zur Anerkennung von Praktika

Dauer, Zeitraum

Ein Praktikum im Fach Politikwissenschaft muss dabei in einem politikwissenschaftlich relevanten Tätigkeitsfeld stattfinden und sollte während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit abgeleistet werden.
Studierende müssen ein Praktikum von mindestens 300 Stunden (10 LP) absolvieren. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, durch ein weiteres Praktikum 5 LP in den General Studies zu erhalten, oder 10 LP, falls dieses Praktikum im Ausland absolviert wird.  


Bedingungen für die Anerkennung des Praktikums

Die Praktikumszeit kann auf mehrere Einzelpraktika (pro Einzelpraktikum mindestens vier Wochen und 150 h) aufgeteilt werden und ist jeweils mit einem Praktikumsbericht und Praktikumsnachweis bei der zuständigen Praktikumsbeauftragten des Instituts zu belegen.
B.A.-Studierende müssen die von ihnen erbrachte Praktikumsleistung spätestens zur letzten Fachmodulprüfung nachweisen.


Bitte die Praktikumsunterlagen im Original mit mindestens drei Wochen Vorlauf zu Abgabeterminen (für Prüfungen, Bewerbungsfristen, Stipendien, etc.) einreichen, ansonsten kann die Bearbeitung nicht garantiert werden.
Derzeit ist auch ein Einreichen der Unterlagen im Onlineformat (per Mail an die Praktikumsbeauftragte) möglich.

Formulare und Ordnungen

 

Für die Bestätigung des Praktikums sind folgende Unterlagen bei der Praktikumsbeauftragten einzureichen:

  • Ein Zeugnis oder Bescheinigung der Praktikumsstelle, aus dem die Stundenanzahl hervorgeht
  • Die Praktikumsbescheinigung, auf der die persönlichen Angaben eingetragen sind (Anlage 2)
  • Ein Praktikumsbericht (2-3 Seiten)

Die Praktikumsbeauftragte prüft die Unterlagen und unterschreibt Anlage 2, die Sie dann beim Prüfungsamt einreichen müssen.

Praktikumsbescheinigung (Anlage 2)

Hinweise zum Praktikumsbericht

Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung für Bachelorteilstudiengänge und die Optionalen Studien der Philosophischen Fakultät an der Universität Greifswald Vom 12. Juni 2019

praktikumsrelevante Fragen: §§ 16-19 - gültig für Studierende der PSO 2019

 

Checkliste Praktikumsanerkennung
  • Praktikum politikwissenschaftlich relevant? Im Zweifel im Vorfeld mit dem Praktikumsbeauftragten klären
  • Stundenzettel (Anlage 1) ausgefüllt und von der Praktikumsstelle unterschrieben oder Zeugnis eingereicht?
  • Praktikumsbescheinigung (Anlage 2) mit persönlichen Angaben versehen?
  • Praktikumsbericht (2-3 Seiten) verfasst?
  • Unterlagen vollständig bei der Praktikumsbeauftragten eingereicht?
  • Nach Rückerhalt der unterschriebenen Anlage 2: beim Prüfungsamt eingereicht?

 

Ausschreibungen und mögliche Praktika

Aktuelle Ausschreibungen finden Sie neben dem Büro 3.41, Ernst-Lohmeyer-Platz 3 (3. OG).

Bitte klären Sie die Anerkennung vorab mit der oder dem entsprechenden Praktikumsbeauftragten.

 

Potenzielle Praktikumsmöglichkeiten

Praktikumsbörse der Fachschaft

Wo PoWis Praktika gefunden haben

Praktikumsmöglichkeiten

Heute Praktikant, morgen Bundestagspräsident_in