Praktika

Praktikumsbeauftragter B.A. Kommunikationswissenschaft

Foto: Katja Zemlin

Jörg Holten M.A.

Lehrstuhl für Kommunikationswissenschaft mit Schwerpunkt Kommunikationsethik
Ernst-Lohmeyer-Platz 3
3. OG, R 3.17
Tel.: +49 3834 420 3157
joerg.holtenuni-greifswaldde

Jörg Holten M.A.


Praktikumsberatung in der Vorlesungszeit

Praktikumsberatung in der vorlesungsfreien Zeit


Praktika

Im Rahmen des B.A.-Studiums müssen Sie ein Praktikum über 300 Stunden durchführen. Auch unabhängig von dieser Pflicht sind Praxiserfahrungen immer zu empfehlen.

Um Sie bei der Suche nach einem geeigneten Platz zu unterstützen, sind im Folgenden vor allem regionale Organisationen und Unternehmen aufgeführt, bei denen ein solches Praktikum möglicherweise absolviert werden kann. Fragen Sie bei Interesse zunächst direkt dort nach, ob ein Praktikum möglich wäre. Klären Sie zudem die Anerkennung des Praktikums vorab mit der Praktikumsbeauftragten.
 
Falls uns Ausschreibungen für Praktika erreichen, werden diese über die Mailingliste Kommunikationswissenschaft verbreitet.
 
Zudem stehen praktikumsrelevante Downloads auf dieser Seite bereit.

Hinweise

Das Praktikum ist in der Rahmenprüfungsordnung bzw. der GPSO für Bachelorstudiengänge und Optionale Studien geregelt. Es dient der Erkundung des Berufsfeldes und muss im Rahmen der Optionalen Studien mindestens in einen Umfang von 300h (10LP) erbracht werden.

Wird bei den Optionalen Studien der Schwerpunkt „Sprachen und interdisziplinäre Kompetenzen“ gewählt, dann können zusätzlich bis zu weitere 10 LP (300h) über Praktika erlangt werden.   

Dabei sind folgende Varianten denkbar:

  • Praktikum 1: 300h à 10LP
  • Praktikum 1: 150h + Praktikum 2: 150h  à 10LP
  • Praktikum 1: 300h + Praktikum 2: 150h à 15LP
  • Praktikum 1: 150h + Praktikum 2: 150h + Praktikum 3: 150h  à 15LP
  • Praktikum 1: 300h + Praktikum 2 im Ausland: 300h à 20LP
  • Praktikum 1: 150h + Praktikum 2 im Inland: 150h + Praktikum 2 im Ausland: 300h à 20 LP

Jedes Praktikum muss im Zusammenhang mit den Zielen eines der beiden Fachmodule stehen und muss mindestens einen Umfang von 150h umfassen. Die Wahl darüber ist den Studierenden überlassen.

Die Anrechnung erfolgt von den zuständigen Fachvertretern auf Basis der sog. Stundenzettel, indem die Praktikums-bescheinigung unterzeichnet wird. Hierzu ist für jedes Praktikum ein Praktikumsbericht einzureichen (mind. 2 Seiten á 3000 Zeichen, entspricht 6000 Zeichen je Bericht).

Statt eines Praktikums im Ausland kann auch ein Aufenthalt an einer ausländischen Hochschule, sofern er dem Studienziel dient, für ein Praktikum angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt in diesem Fall über das Prüfungsamt.

 

Häufig gestellt Fragen zum Praktikum

Welche Tätigkeiten können im Fach Kommunikationswissenschaft angerechnet werden?
Ein Praktikum im Fach Kommunikationswissenschaft muss in einem kommunikationswissenschaftlich relevanten Tätigkeitsfeld stattfinden. Kommunikationswissenschaftlich relevant meint dabei alles, was sich auf professionelle, mediale oder non-mediale Kommunikation bezieht, z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Journalismus, Unternehmenskommunikation, Organisationskommunikation, Kommunikationstraining und -beratung, Marketing und Werbung, Kommunikations- und Medienforschung, Eventorganisation und ähnliches. Es geht also um die Tätigkeiten, die die Kommunikation oder Kommunikationskompetenz zum Gegenstand und zum Ziel haben (im Gegensatz zu Tätigkeiten, für die zwar auch eine hohe Kommunikationskompetenz erforderlich ist, die aber z.B. auf Beratung oder Unterricht abzielen). Auch die Mitarbeit bei den studentischen (Moritz-)Medien oder Radio 98,1 kann angerechnet werden.

Wie komme ich an ein Praktikum bzw. eine Praktikumsstelle?
Das Praktikum muss der Studierende selbst organisieren, die/der Praktikumsbeauftragte kann im Rahmen der Studienberatung Hilfestellung bei der Wahl bzw. der Suche eines geeigneten Praktikums geben. Erreichen uns Ausschreibungen von Unternehmen und Organisationen, so werden diese über den Email-Verteiler des Bereiches Kommunikationswissenschaft weiterverbreitet. Im Institutsgebäude Ernst-Lohmeyer-Platz 3 auf der dritten Etage im hinteren Seitenflügel befindet sich außerdem ein Schaukasten, in dem Praktikumsangebote ausgehängt werden.

Muss das Praktikum vorher genehmigt werden?
Prinzipiell ist eine Genehmigung vorab nicht notwendig. Andererseits erfolgt eine Anerkennung nicht automatisch. Um die Situation zu vermeiden, dass ein geleistetes Praktikum nicht angerechnet wird und da sich das Berufsfeld nicht ganz trennscharf vorab definieren kann, sollten Sie sich, besonders wenn Sie sich für eine Tätigkeit bzw. ein Praktikum im Grenzbereich interessieren, unbedingt vor Antritt des Praktikums eine entsprechende Zusage von der oder dem zuständigen Praktikumsbeauftragten einholen.

Wie läuft die Anerkennung ab?
Während des Praktikums führen Sie die sog. Stundenzettel (s.o.). Diese lassen Sie regelmäßig von der Praktikumsstelle unterzeichnen. Auf diese Weise werden die geleisteten Stunden nachgewiesen.
Wenn Sie alle Stunden für die benötigten Punkte (150h = 5LP, 300h = 10LP, 150h + 300h = 15LP, 300 + 300 = 20LP) beisammenhaben, reichen Sie die Unterlagen gebündelt, digital bei der Praktikumsberatung ein. Nach Möglichkeit sind das je Praktikum eine pdf Datei mit den nachfolgenden Unterlagen:

  • unterschriebener und gestempelter Stundenzettel (sollte ein Stempel nicht möglich sein, wenden Sie sich vor der Anrechnung bei der Praktikumsberatung),
  • vorausgefülltes Formular zur Praktikumsbescheinigung (alle anzurechenden Praktika aufgelistet, die Wochenangaben sind Vollzeitäquivalente, also wie viele Wochen ihre Gesamtdauer je Praktikum bei einer 40h/Wo wäre; bei 150 Stunden, bspw. 4 Wochen),
  • Praktikumsbericht (bzw. den Praktikumsberichten bei mehreren Praktika) Bitte beachten Sie, dass je Praktikum ein Bericht von mind. 2 Seiten á 3000 Zeichen (inkl. Leerzeichen), also einem Gesamtumfang von mindestens 6000 Zeichen (für jeden Praktikumsbericht) einzureichen ist. 

Muss ich für die Anerkennung in die Sprechzeit kommen?
Die Anerkennung erfolgt vollständig digital, dazu müssen die Stundenzettel eingescannt oder fotografiert werden. Auch eine postalische Einsendung der Unterlagen ist möglich. Diese müssen dann aber nach geraumer Zeit wieder abgeholt werden, oder es wird nur eine Kopie der Stundenzettel verschickt, die anschließend weggeschmissen werden kann.

Welche Vorgaben gibt es für den Praktikumsbericht?
Formal muss je Praktikum ein Bericht im Umfang von mindestens 6000 Zeichen abgegeben werden. Der Text ist in Berichtsform verfasst und beschreibt den Ablauf und die Inhalte des Praktikums. Dazu gibt er einen kurzen Überblick über die Organisation/das Unternehmen und seine Tätigkeitsfelder und umreißt die Aufgaben während des Praktikums. Er gibt eine kurze Beschreibung, auf welche Weise es zu dem Praktikum kam bzw. wie die Bewerbung erfolgte und endet mit eine Reflexion, welche Kompetenzen man durch das Praktikum stärken konnte. Den Abschluss bildet eine kurze Evaluation des Praktikums. Die Anrechnung des Praktikums ist dabei von der Evaluation und der Reflexion unabhängig und erfolgt rein anhand der geleisteten Stunden.

Bis wann muss das Praktikum nachgewiesen werden?
Spätestens drei Tage vor der letzten Fachmodulprüfung (MÜP) müssen 10LP Praktikum bescheinigt vorliegen. Andernfalls kann die MÜP nicht stattfinden. Haben Sie in einem der beiden Fächern nur eine Fachmodulprüfung (MÜP) zu absolvieren, muss die Praktikumsbescheinigung spätestens drei Tage vor dieser vorliegen. Absolvieren Sie die erste von zwei Fachmodulprüfungen (MÜP), muss die Praktikumsbescheinigung nicht vorliegen.

Kann man auch ein längeres Praktikum machen?
Grundsätzlich ist es auch möglich, ein längeres Praktikum in die individuelle Studienplanung zu integrieren. Sie können dann bis zu 300h der Tätigkeiten in der Organisation anrechnen. Alles was darüber hinausgeht, kann dann aber nicht mehr unter dem Label „Pflichtpraktikum“ laufen. 

Wer erstellt die Bescheinigung für ein Pflichtpraktikum?
Bitte wenden Sie sich für eine Bescheinigung, dass im Rahmen des Studiums ein sogenanntes Pflichtpraktikum absolvieren müssen an das zentrale Prüfungsamt (ZPA). Die Praktikumsberater*innen dürfen Ihnen eine solche Bescheinigung nicht ausstellen.

Kann ich auch ein Praktikum aus der Zeit vor dem Studien anrechnen lassen?
Alles, was noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt und sich im Bereich der kommunikationswissenschaftlich relevanten Tätigkeiten (s.o.) bewegt, kann auf Antrag bei der oder dem zuständigen Praktikumsbeauftragten angerechnet werden. Dazu benötigen Sie ein unterschriebenes Dokument (Zeugnis, Praktikumsvertrag, Bescheinigung), welches knapp die Inhalte des Praktikums/Tätigkeiten beschreibt und die Dauer in Stunden angibt (oder Wochenarbeitszeit und Wochen usw.). Dazu erstellen Sie dann noch Praktikumsbericht (s.o.). Auf Basis dieser Unterlagen erfolgt dann die Anrechnung bzw. die Bearbeitung des Antrags. Der Antrag sollte innerhalb des ersten Semesters gestellt werden.

Kann ich auch Berufstätigkeit bzw. eine Ausbildung als Praktikum anrechnen lassen?
Hierbei gilt im Wesentlichen dasselbe wie für die Anrechnung von Praktika aus der Zeit vor dem Studium: Der oder die zuständige Praktikumsbeauftragte entscheidet auf Anfrage über die Anrechenbarkeit. Ist dies möglich, wird die Praktikumsbescheinigung auf Basis geeigneter Dokumente (Zeugnisse etc.) und eines Praktikumsberichtes ausgestellt. Wenn Sie die Unterlagen digital oder postalisch einreichen wollen, beachten Sie bitte, dass für die Bescheinigung der Geburtsort und der Geburtstag angegeben werden müssen. Es ist deshalb notwendig, dass Sie den Kopf der Bescheinigung entsprechend bereits ausfüllen.

Ist es möglich, dass man die Praktikumsstunden anders als 150:150 h auf zwei Praktikumsstellen aufteilt?
Nein, ein Praktikum muss mindestens 150h umfassen, damit es angerechnet werden kann.

Hinweise zum Praktikum (pdf)

Ordnungen und Formulare

Praktikumsordnung für Bachelorstudiengänge an der Philosophischen Fakultät der EMAU Greifswald (2007)
gültig für Studierende der PSO 2009

Praktikumsordnung für Bachelorstudiengänge an der Philosophischen Fakultät der EMAU Greifswald (2000)

Praktikumsbescheinigung
Für die Bestätigung des Praktikums sind Praktikumsbericht (2-3 Seiten), Tätigkeitsnachweis (Stundenzettel - Anlage 1 laut Praktikumsordnung) und Anlage 2 (mit persönlichen Angaben) einzureichen. Erst dann kann die Bescheinigung ausgestellt werden.

Stundenzettel Praktikumsstelle

Ausschreibungen

Falls uns Ausschreibungen für Praktika erreichen, werden diese über die Mailingliste Kommunikationswissenschaft verbreitet.

Praktikumsbörse der Fachschaft

Weitere Praktikumsmöglichkeiten

Organisationen im Bereich Journalismus

Ostsee-Zeitung (Greifswalder Lokalredaktion), Johann-Sebastian-Bach-Straße 32

www.ostsee-zeitung.de

Norddeutscher Rundfunk NDR (Fernsehen + Radio), Knopfstraße 29

www1.ndr.de

Moritz-Medien (Fernsehen, Print, Online)

www.moritz-medien.de

radio 98eins (Radio)

www.98eins.de

 

Organisationen im Bereich Öffentlichkeitsarbeit

HanseYachts AG

www.hanseyachts.com

Medigreif

www.medigreif.de

Pommersches Landesmuseum

www.pommersches-landesmuseum.de

Riemser Arzneimittel AG

www.riemser.de

Stadtwerke Greifswald

www.sw-greifswald.de

Theater Vorpommern (nur für Ostseefestspiele)

www.theatervorpommern.de

Universität Greifswald (Pressestelle)

www.uni-greifswald.de

Greifswald Marketing GmbH

www.greifswald-marketing.de