Politikwissenschaft

Hausarbeiten

Aufgrund einer Verwaltungsvorschrift des Zentralen Prüfungsamtes dürfen B.A.- und Master-Hausarbeiten erst ab Mitte Dezember (für das vorherige Sommersemester) bzw. ab Mitte Mai (für das vorherige Wintersemester) an die Studierenden ausgegeben werden. Eine vorherige Einsichtnahme ist weiterhin möglich.

Die Hausarbeiten können im Sekretariat Politikwissenschaft, Ernst-Lohmeyer-Platz 3, 3. Etage, R 3.01 während der Sprechzeiten eingesehen bzw. abgeholt werden 

Leitfaden zum Anfertigen von Hausarbeiten

Zuteilung eines Themas für die Hausarbeit im BA

Zuteilung eines Themas für die Hausarbeit im MA

Selbständigkeitserklärung

 

Klausuren

Die Klausuren finden immer in der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt.

Aufgrund einer Verwaltungsvorschrift des Zentralen Prüfungsamtes dürfen Klausuren erst ab Mitte Dezember (für das vorherige Sommersemester) bzw. ab Mitte Mai (für das vorherige Wintersemester) an die Studierenden ausgegeben werden. Eine vorherige Einsichtnahme ist weiterhin möglich.

Die Klausuren können im Sekretariat Politikwissenschaft, Ernst-Lohmeyer-Platz 3, 3. Etage, R 3.01 während der Sprechzeiten eingesehen bzw. abgeholt werden 

Mündliche Prüfungen

Alle mündlichen B.A.- und M.A.-Modulprüfungen finden in der dritten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt.

Sollten Sie zu einer mündlichen Prüfung nicht antreten können, teilen Sie dies bitte im Sekretariat mit. 

 

 

Kommunikationswissenschaft

Hausarbeiten

Aufgrund einer Verwaltungsvorschrift des Zentralen Prüfungsamtes dürfen ab sofort B.A.- und Master-Hausarbeiten erst ab Mitte Dezember (für das vorherige Sommersemester) bzw. ab Mitte Mai (für das vorherige Wintersemester) an die Studierenden ausgegeben werden. Eine vorherige Einsichtnahme ist weiterhin möglich.

Die Hausarbeiten können im Sekretariat Kommunikationswissenschaft, Ernst-Lohmeyer-Platz 3, 3. Etage, R 3.04 während der Sprechzeiten eingesehen bzw. abgeholt werden.


Klausuren

Aufgrund einer Verwaltungsvorschrift des Zentralen Prüfungsamtes dürfen ab sofort B.A.- und Master-Klausuren erst ab Mitte Dezember (für das vorherige Sommersemester) bzw. ab Mitte Mai (für das vorherige Wintersemester) an die Studierenden ausgegeben werden. Eine vorherige Einsichtnahme ist weiterhin möglich.

Die Klausuren können im Sekretariat Kommunikationswissenschaft, Ernst-Lohmeyer-Platz 3, 3. Etage, R 3.04 während der Sprechzeiten eingesehen bzw. abgeholt werden.

Mündliche Prüfungen

Hinweise zu den mündlichen Prüfungen

Die mündlichen Prüfungen zum B.A.-Modul 5 "Forschungsmethoden" (Gruppen-Präsentation) finden am Ende der Vorlesungszeit statt.

Ab Sommersemester 2024 finden die Modulübergreifenden Prüfungen nur noch in einem Prüfungszeitraum statt:

  • Wintersemester > Mitte März
  • Sommersemester > Mitte September

Andere Termine können aus organisatorischen Gründen nicht angeboten werden.

Zur Modulübergreifenden Prüfung die ZULASSUNG rechtzeitig im ZPA beantragen und bei der Prüfung vorlegen bzw. den Prüfern ggf. vorab per E-Mail zukommen lassen.
Überprüfen Sie auch rechtzeitig, ob bei allen Modulen die Leistungspunkte für die erbrachen Studienleistungen erfasst sind.

Bachelor- und Masterarbeiten

Hinweise zur Vergabe eines Bachelorarbeitsthemas zum Fachmodul Kommunikationswissenschaft

Die Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung für Bachelorteilstudiengänge und die Optionalen Studien (Stand 2019) gibt zur Bachelorarbeit folgende Auskunft:

Die Entscheidung, in welchem der beiden Teilstudiengänge die Bachelorarbeit geschrieben wird, obliegt den Studierenden. Das Thema der Bachelorarbeit wird üblicherweise im sechsten Semester ausgegeben und ist nach einer Bearbeitungszeit von zehn Wochen abzugeben. Sie soll nicht weniger als 30 und nicht mehr als 60 Seiten à 3000 Zeichen pro Seite (mit Leerzeichen und Fußnoten) umfassen. Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass der Kandidat in der Lage ist, innerhalb der gegebenen Frist ein Problem aus dem Bereich des Fachs selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die Ergebnisse sachgerecht darzustellen.

Somit klärt die Ordnung (gemeinsam mit der RPO) die wesentlichen Dinge rund um die Bachelorarbeit. Im Folgenden sollen nun einzelne Punkte gezielt für das Fach Kommunikationswissenschaft erläutert werden. Es werden folgenden Fragen beantwortet:

1. Was heißt „das Thema wird ausgegeben“?
Die Ausgabe eines Bachelorarbeitsthema wird beim Prüfungsamt (PA) mit einem Formular beantragt. Auf diesem Formular machen Sie einen Themenvorschlag, der von einer Erstprüferin bzw. einem Erstprüfer auf Grundlage eines im Kolloquium erarbeiteten Exposés per Unterschrift bestätigt wird. Sie reichen das Formular beim PA ein und bekommen ein Schreiben, wenn das Thema so genehmigt wird (was normalerweise geschieht). Ab Erhalt des Schreibens gilt das Thema als ausgegeben und die Bearbeitungszeit läuft (der Abgabetermin findet sich auf dem Schreiben des ZPA). Mit dem Ausfüllen des Formulars durch den Prüfer bzw. die Prüferin wird also das Thema ausgegeben.
In der Kommunikationswissenschaft können auf diese Weise Themen von allen  Mitarbeiter*innen (Erstbetreuer*innen) ausgegeben werden. Die Zweitgutachter*innen werden mit Hilfe des Exposés selbstständig angefragt.

2. Was meint „eine eigenständige wissenschaftliche Arbeit“?
Die Themengebiete der Kommunikationswissenschaft kennen Sie aus der Einführungsveranstaltung, häufig entdecken Kandidat*innen auch im Verlauf von Seminaren ein Gebiet, das sie besonders interessiert. In diesem Gebiet finden Sie durch Literaturrecherche eine Problemstellung. Eine Bachelorarbeit in der Kommunikationswissenschaft ist ein wissenschaftlicher Text, der eine schriftliche Antwort auf die Problemstellung darstellt. Deren wissenschaftliche Bearbeitung geschieht auf theoretische bzw. auf theoretische und empirische Weise. Sie müssen zur Beantwortung der Problemstellung nicht zwingend eine eigene Studie durchführen, möglich ist auch die vorhandene Literatur zu einem Thema auszuwerten, Theorie- bzw. Modellvergleiche durchzuführen oder historische Betrachtungen anzustellen. Auch die sekundäre Auswertung bereits bestehender Daten unter einer neuen Fragestellung ist eine denkbare Herangehensweise. Diese Liste an Vorschlägen kann fortgeführt werden. Die Vorgehensweise zur Beantwortung muss intersubjektiv nachvollziehbar dargelegt werden. Insofern wäre Wissenschaftlichkeit gegeben. Die Arbeit ist eigenständig in dem Sinn, dass Sie diesen Text selbstständig verfassen und das Verfahren zur Beantwortung der Fragestellung selbstverantwortlich durchführen.

3. Wie komme ich zu einem Themenvorschlag?
In der Kommunikationswissenschaft erfolgt die Vergabe des Themas auf Basis eines verbindlichen Exposés, in dem das Thema und die Umsetzung der Arbeit erläutert werden. Mit anderen Worten – solange Sie keine Vorstellung davon haben, worum es in Ihrer Arbeit geht (Thema), welche Zielsetzung (Fragestellung, Erkenntnisinteresse) Sie bearbeiten wollen und wie Sie dabei vorgehen wollen (Methode), können Sie sich nicht für die Bachelorarbeit anmelden. Im Fach Kommunikationswissenschaft wird das Exposé im Rahmen des Examenskolloquiums gemeinsam mit anderen Kandidat*innen und der Dozentin oder dem Dozenten entwickelt.

4. Muss ein Examenskolloquium besucht werden?
Ja, denn für die Vergabe eines Themas im Fach Kommunikationswissenschaft ist der regelmäßige und aktive Besuch des Examenskolloquiums verpflichtend. Im Examenskolloquium werden die Exposés aller Teilnehmenden gemeinsam diskutiert, das Thema wird eingegrenzt, die Problemstellung erarbeitet und die Vorgehensweise abgesteckt. Außerdem werden andere Schwierigkeiten und Fragen besprochen, die im Verlauf der Bearbeitung und Durchführung der Arbeit auftreten. 

5. Wann sollte ich das Examenskolloquium besuchen?
Sie sollten diese Veranstaltung in dem Semester besuchen, in dem sie die Arbeit anmelden wollen. Sie können die Arbeit aber auch erst in dem Semester nach dem Besuch des Kolloquiums anmelden. Eine Themenvergabe, also eine Anmeldung der B.A.-Arbeit, vor dem Besuch des Kolloquiums ist nicht vorgesehen. Bei fehlender Teilnahme am Kolloquium kann ein*e Kandidat*in vom Betreuer ohne Begründung abgelehnt werden.

6. Wann und wie oft soll ich bei meinem*r Wunsch-Betreuer*in die Sprechzeit gehen?
Vor dem Kolloquium ist kein Besuch notwendig, weil die Themenfindung im Rahmen des Kolloquiums stattfinden soll. Erst wenn Sie ein gut ausgearbeitet Exposé vorliegen haben, sollten Sie mit dem/der Erstbetreuer*in Kontakt aufnehmen. Leitet der/die von Ihnen gewünschte Erstbetreuer*in nicht das Kolloquium, sollten Sie im Vorfeld des ersten Gesprächs das Exposé per Mail einreichen und die generelle Bereitschaft zur Betreuung des Themas anfragen. Insgesamt gilt als Richtwert: Einzelgespräche mit den Betreuern sollten den Rahmen von 2-4 x 15-25 Minuten nicht überschreiten. Hierzu zählen auch Gespräche zur Themenfindung.

7. Woher weiß ich, bis wann ich abgeben muss?
Mit der Anmeldung des Themas durch das Zentrale Prüfungsamt – nachdem Sie das Formular eingereicht haben – bekommen Sie ein Schreiben, in dem der genaue Abgabetermin steht.

8. Was passiert, wenn ich krank werde?
Wenn Sie während der Bearbeitungszeit krank werden, können Sie mit einem Attest einen Antrag auf Verlängerung der Arbeit stellen. Sie müssen dabei die Krankheit unverzüglich mit Attest beim Prüfungsamt anzeigen. Anträge auf Verlängerung müssen vor dem Abgabetermin genehmigt worden sein. Insgesamt können Sie die Frist maximal um drei Wochen verlängern, eine darüberhinausgehende Verlängerung ist in jedem Falle ausgeschlossen. Befällt Sie ein schwierigeres Leiden oder geraten Sie in andere Situationen, die eine Unterbrechung der Arbeit länger als drei Wochen notwendig machen, dann müssen Sie das Thema zurückgeben. Der Versuch gilt dann als nicht unternommen. Wegen verschiedener Fristen etc. sollten Sie in solchen Fällen unbedingt den Rat des Prüfungsamtes einholen.

9. Wie kann ich alle weiteren Fragen klären?
Die formalen Vorgaben und alle Hinweise auf Fristen etc. sind in der Rahmenprüfungsordnung für B.A. Studiengänge und in den Fachstudien/-prüfungsordnungen festgelegt. Auch im Rahmen des Kolloquiums können Fragen aller Art gestellt werden. Weiterhin können Sie natürlich auch die Fachstudienberatung aufsuchen oder dem Prüfungsamt Fragen stellen.

Stand: 19. Oktober 2023


Hinweise zur Gestaltung von Exposés für Bachelor- und Masterarbeiten in der Kommunikationswissenschaft


Hinweise zur Literaturrecherche/Communication Source (Stand: 2021) + zum Zugang von Zeitungs- und Magazin-Publikationen (Stand: 2022)

Hinweise zu Abschlussarbeiten im Unternehmen

Hinweise zu Abschlussarbeiten im Unternehmen

Abschlussarbeiten, die in Kooperation mit Unternehmen oder anderen Organisationen erstellt werden, sind unter der Grundvoraussetzung, dass der/die Betreuende der Arbeit den Themenvorschlag annimmt, möglich. Grundsätzlich möchten wir Ihnen jedoch einige Hinweise zum besonderen Anspruch solcher Arbeiten geben.

Wissenschaftliche und praxisorientierte Erwartungen bzw. Bewertungsmaßstäbe lassen sich manchmal nicht gut vereinbaren. Sie müssen - unterstützt durch Studienberatung und Betreuer*in - letztlich selbst entscheiden, ob Sie die Untersuchung so gestalten können, dass Wissenschaftlichkeit und Praxisorientierung gleichermaßen erfüllt werden. Ihnen muss bewusst sein, dass für die Bewertung der Arbeit die Wissenschaftlichkeit entscheidend ist.

Die Arbeiten müssen grundsätzlich drei Kriterien erfüllen:

  1. Wissenschaftlichkeit der Fragestellung: Die Untersuchung darf nicht ausschließlich eine praktische Relevanz haben, sondern muss auch von wissenschaftlichem Interesse sein. Damit einhergehend muss die Fragestellung wissenschaftlich fundiert werden und am aktuellen kommunikationswissenschaftlichen Forschungsstand anknüpfen.
  2. Aussagekraft der Ergebnisse: Die Untersuchung muss methodisch so angelegt sein, dass trotz der Einschränkung auf einen Einzelfall aussagekräftige Ergebnisse erzielt werden können. Insbesondere muss die im Kontext der Kooperation ziehbare Stichprobe sowohl quantitativ als auch qualitativ zur Beantwortung der Forschungsfrage geeignet sein. Darüber hinaus sollte die Untersuchung möglichst so angelegt werden, dass auch Schlüsse gezogen werden können, die über den Einzelfall hinausgehen.
  3. Freiheit der Kandidat*innen: Bei der Gestaltung der Untersuchung - von der Forschungsfrage, über die methodische Herangehensweise bis hin zur Datenauswertung – muss dem/der Kandidat*in möglichst freie Hand gelassen werden. Insbesondere sollten von Seiten des Auftragsgebers keine Vorgaben vorliegen, die die Wissenschaftlichkeit der Untersuchung einschränken. Im Sinne der Prüfungsordnung muss das Thema selbstständig durch den/die Kandidat*in bearbeitet werden.

Sofern vonseiten des kooperierenden Unternehmens bzw. der Organisation gewünscht, kann die Arbeit aus Gründen des Datenschutzes bzw. der Bewahrung von Betriebsgeheimnissen mit einem Sperrvermerk versehen werden. Gegenüber den Gutachter*innen besteht jedoch eine Pflicht zur Offenlegung und methodisch korrekten Dokumentation aller erhobenen Daten.