Leitfäden und Hinweise
In den Leitfäden des entsprechenden Arbeitsbereichs werden allgemeine Hinweise zur Organisation des Studiums, zum Schreiben von Haus- und Abschlussarbeiten und einigem mehr gegeben. Darüber hinaus gehende Fragen können mit den Ansprechpartnern für die Fachstudienberatung geklärt werden.
Kommunikationswissenschaft
Hinweise für Abschlussarbeiten im Unternehmen (Juli 2021)
Hinweise zum Anfertigen wissenschaftlicher Arbeiten (Oktober 2024)
Hinweise zum Anfertigen wissenschaftlicher Poster (Oktober 2024)
Hinweise zur Gestaltung von Exposés für Bachelorarbeiten (Oktober 2024)
Hinweise zur Gestaltung von Exposés für Masterarbeiten (Juli 2021)
Hinweise zur Literaturrecherche mit Communication Source (Juli 2021)
Hinweise zur Modulübergreifenden Prüfung (Juli 2025)
Hinweise zum Thema Referate halten (Juli 2021)
Hinweise zum Thesenpapier (Oktober 2024)
Hinweise zur Vergabe eines Bachelorarbeitsthemas (Oktober 2024)
Hinweise zum Zugang von Zeitungs- und Magazin-Publikationen (Juni 2022)
Selbstständigkeitserklärung inkl. Einsatz generativer KI (Oktober 2024)
Ergänzung: Hinweise zur Modulübergreifenden Prüfung (Zulassungsbescheid)
Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung
für Bachelorteilstudiengänge und die Optionalen Studien
der Philosophischen Fakultät an der Universität Greifswald vom 12. Juni 2019
§ 7 Modulübergreifende Prüfung
(4) Die Zulassung zur modulübergreifenden Prüfung wird nur erteilt, wenn alle studienbegleitenden Modulprüfungen erfolgreich abgelegt sind. Die Zulassung zur modulübergreifenden Prüfung wird vom Zentralen Prüfungsamt erteilt. Der Zulassungsbescheid ist vom Studierenden im Zentralen Prüfungsamt abzuholen und dem Prüfer vorzulegen. Ohne Vorlage des Zulassungsbescheides darf die Prüfung nicht abgenommen werden. Zwischen der letzten Modulprüfung und der modulübergreifenden Prüfung müssen mindestens zwei Werktage liegen.