Leitfäden und Hinweise

In den Leitfäden des entsprechenden Arbeitsbereichs werden allgemeine Hinweise zur Organisation des Studiums, zum Schreiben von Haus- und Abschlussarbeiten und einigem mehr gegeben. Darüber hinaus gehende Fragen können mit den Ansprechpartnern für die Fachstudienberatung geklärt werden.
 


Ergänzung: Hinweise zur Modulübergreifenden Prüfung (Zulassungsbescheid)

Gemeinsame Prüfungs- und Studienordnung
für Bachelorteilstudiengänge und die Optionalen Studien
der Philosophischen Fakultät an der Universität Greifswald vom 12. Juni 2019

§ 7 Modulübergreifende Prüfung

(4) Die Zulassung zur modulübergreifenden Prüfung wird nur erteilt, wenn alle studienbegleitenden Modulprüfungen erfolgreich abgelegt sind. Die Zulassung zur modulübergreifenden Prüfung wird vom Zentralen Prüfungsamt erteilt. Der Zulassungsbescheid ist vom Studierenden im Zentralen Prüfungsamt abzuholen und dem Prüfer vorzulegen. Ohne Vorlage des Zulassungsbescheides darf die Prüfung nicht abgenommen werden. Zwischen der letzten Modulprüfung und der modulübergreifenden Prüfung müssen mindestens zwei Werktage liegen.